Erbrecht
Der Tod gehört genauso zu Leben, so wie auch der auch Dod zum Leben gehört. Aus diesem Grund sollte man schon zu Lebzeiten darum kümmern, wie Ihr Besitz und auch Verpflichtungen geregelt werden sollten. Das Erbrecht bestimmt, wer nach dem Tod vermögensrechtlich folgen wird. Im Testament wird dann das Eigentum und andere veräußerbare Rechte geregelt.
Erben und Vererben ist ein sehr komplexes Thema und birg auch viele Schwierigkeiten. Daher sollten Sie einen Rechtsanwalt für Erbrecht konsultieren, damit Sie bestens über Themen wie Erbrecht, Pflichtanteil, Ehegattentestament, Testierfreiheit, vorweggenommene Erbfolgen, Ausschlagungsfristen und vieles mehr informieren und auch von uns fachmännisch beraten lassen können. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Testamentsgestaltung, sondern auch bei der Regelung Ihrer Vermögens- und Rechtsfolge. Auch bei erbrechtlichen Ansprüchen unterstützen wir Sie, als Rechtsanwälte in Aschaffenburg, bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.